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Die ersten Dinge nach der letzten Stunde

Auch der Tod muss gemanagt werden. Selbst. wenn ein Angehöriger eine lange Leidenszeit hinter sich bringen musste und man mit dem traurigen Ereignis gerechnet hat: Plötzlich muss alles ganz schnell gehen. Für die Hinterbliebenen gibt es eine Menge an Dingen zu tun, mit denen sie wenig oder keine Erfahrung haben. Meist empfindet man eine große Belastung, die man am liebsten komplett an Profis abgeben möchte. Doch die Beschäftigung ist ein wichtiger Schritt, der hilft, die Trauer zu bewälzigen. Die wichtigsten Dinge der ersten Stunden, Tage und Wochen im Überblick:

Sofort

* Arzt verständigen. Totenschein wird ausgestellt. Nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat, können Sie Ihren lieben Angehörigen noch einige Zeit bei sich zu Hause behalten (in Thüringen sind bis zu 48 Stunden erlaubt).

* Angehörige benachrichtigen.

* Wichtige Unterlagen suchen: Ausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde

* Verfügungen des Verstorbenen suchen und danach handeln:  Organ- und Gewebespende? Bestattungsverfügung, Vorsorgevertrag, Willenserklärung zur Feuerbestattung, Testament

* Aufbahrung und Aussegnung regeln. Zu Hause aufbahren ist bis zu 36 Stunden ohne Weiteres möglich

* Urlaub beantragen. Sind Sie der wichtigste Angehörige, kommt sehr viel’Trauer- und Papierarbeit auf Sie zu

* Haustiere versorgen oder unterbringen.

* Wohnung sichern, Auch Einbrecher lesen Todesanzeigen

Am nächsten Tag

* Dokumente: Sterbeurkunde auf Standesamt besorgen. Im Standesamt des Sterbeortes wird der Tod beurkundet und die Sterbeurkunde ausgestellt. Dazu sind zum Nachweis des Personenstandes folgende Urkunden im Original vorzulegen: Geburtsurkunde für Ledige; Heiratsurkunde für Verheiratete, mit Geburtseintrag; Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk für Geschiedene; Sterbeurkunde des Ehepartners für Verwitwete, dazu der Personalausweis)

Bestattung: Bestattungsform wählen, Bestattung selbst organisieren oder Bestatter auswählen.

Beisetzung vorbereiten: Grabstelle, Grabschmuck, Trauerredner, Todesanzeige, Benachrichtigung per Post, Leichenschmaus, Trauerkleidung

Dienstleistungen abbestellen: Zeitungsabo, Essen auf Rädern, Pflegedienst

* Termine absagen: Arzttermine, Krankenhaus- und Kuraufenthalte, Friseur, private Verabredungen

* Buchführung: Alle Rechnungen und Auslagen aufbewahren im Hinblick auf Nachlassstreitigkeiten.

Innerhalb von 36 Stunden

Rentenversicherung: Prüfen, ob Hinterbliebenenrente oder Waisenrente besteht. Übergangsgeld?

Bei Unfalltod: Unfallversicherung informieren.

Bankgeschäfte: Konten prüfen, Daueraufträge löschen, Einzugsermächtigungen zurücknehmen. Eventuell Anwalt beauftragen.

Arbeitsamt, Pflegeversicherung: Informieren, denn zu viel gezahlte Hilfen werden zurückgefordert.

Storno: Reise gebucht? Auto bestellt? Mit dem Tod erlischt die Geschäftsgrundlage.

Innerhalb von zwei Wochen

Wohnung: Weiternutzung oder Kündigung? Verkürzte Kündigungsfrist? Renovierungsbedarf? Entrümpelung? Versorger (Wasser, Strom, Gas, Kabel, Telefon, Internet etc.) kündigen. Mietkaution zurückfordern

*  Heim: Heimplatz kündigen, Zimmer räumen

*  Post, E-Mail, Soziale Netzwerke: Bekommt der Tote Nachrichten?!

Versicherungen: Lebensversicherung, private Vorsorge, betriebliche Vorsorge? Krankenversicherung?

*  Ämter: Kindergeldkasse, Versorgungsamt, BAföG

*  Nachlassgericht: Testament abgeben, Erbschein beantragen.

 Mitgliedschaften und Verträge: Ist Übertragung auf Hinterbliebene sinnvoll? (z.B. Bausparverein)

* Ausgeliebenes zurückgeben: Medizinische Hilfsmittel? DVDs? Bücher?

 Nach einem Monat

* Auto: Verkaufen?

Danksagung: Zeitungsanzeige, Karten, Internet?

* Rechnungen: Bestattungskosten, Leichenschmaus, Wohnungsauflösung, Anwalt. Genaue Buchführung bei mehreren Erben.

* Grabpflege: Unter Verwandten organisieren oder Gärtner beauftragen.

Nach zwei Monaten

* Testamentseröffnung: Innerhalb von acht Wochen durch Nachlassgericht.

Nachlassverzeichnis: Alle mobilen, immobilen und virtuellen Güter listen. Gegebenenfalls bestellt das Gericht einen Testamentsvollstrecker.

* Finanzamt: Erbe muss innerhalb von drei Monaten angemeldet werden. Finale Einkommensteuererklärung für den Toten.  Lohnsteuerklasse des Hinterblieben?

Weitere Zahlungen: Nebenkostenabrechnung der Wohnung Nachforderungen genau prüfen.

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